Allgemeine Geschäftsbedingungen – Hundetagesstätte (Stand 01.01.2021) Von CrazyDog Hundetagesstätte und Hundeschule
1.Anmeldung und Betreuungsauftrag
a. Der Hundehalter versichert, dass er Eigentümer des Tieres ist und keine Rechte von Dritten am Tier bestehen. Eine Hundebetreuung darf nur durch einen volljährigen Hundehalter beauftragt werden.
b. Der Hundehalter bemüht sich den Betreuungsbedarf seines Hundes im Vorfeld zur Betreuung anzumelden. Voraussetzung für die Betreuung des Hundes ist die vorherige einmalige Registrierung (Kennenlerntermin) bei CrazyDog.
c. Bei unangemeldetem Erscheinen und spontanem Betreuungsbedarf besteht seitens des Hundehalters kein Anspruch auf Verfügbarkeit eines Betreuungsplatzes. Mit der Anmeldung zur Betreuung in der Hundetagesstätte (stundenweise Betreuung) entsteht ein kostenpflichtiger Betreuungsauftrag.
d. Durch die artgerechte Großgruppenhaltung ist eine eventuelle Gewichtsabnahme des Hundes aufgrund der damit verbundenen (ungewohnten) gesteigerten Bewegung möglich.
e. Eine Fütterung des Hundes nehmen wir auf Anweisung und gegen ein Entgelt in Höhe von 2,50 € / pro Tag vor. Bis zum 6. Lebensmonat füttern wir kostenlos.
f. Medizinische Versorgung erfolgt nur in Form von Verabreichung von Tabletten und Augentropfen.
g. CrazyDog ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, Hunden die aggressives Verhalten zeigen einen Maulkorb anzulegen ( dies ist vom Halter zu genehmigen ) oder dies vom Halter einzufordern.
h. Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich auch ausdrücklich auf die anderen in Betreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren mögliche Verletzungsfolgen.
i. Die Hundetagesstätte CrazyDog hat eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Tierhütehaftpflichtversicherung für jeden betreuten Hund abgeschlossen, die aber nicht für die unter Nummer 1. Buchstabe h. genannten Fälle eintritt. Verletzungen durch andere Hunde gehören zum Risiko der Großgruppenhaltung. Dieses Risiko ist vom Halter zu tragen.
2. Aufenthaltsdauer und Entgelt
Der Hundehalter verpflichtet sich, das Tier zum angemeldeten Zeitpunkt bei CrazyDog abzugeben und nach Ablauf der vereinbarten Betreuung wieder abzuholen. Bei Überschreiten der voraussichtlichen und angemeldeten Aufenthaltsdauer ist der Hundehalter verpflichtet, sich diesbezüglich mit CrazyDog in Verbindung zu setzen. Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Termin und ohne Absprache nach 19 Uhr abgeholt fallen pro 15 min. eine Gebühr von 9€ an. Wird der Hund nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Betreuungsende abgeholt und wurde CrazyDog nicht durch den Hundehalter über den Sachverhalt informiert, so wird CrazyDog den Hund ggf. dem zuständigen Tierheim übergeben. Der
Hundehalter ist verpflichtet sich über die jeweils aktuelle Preisliste und den Öffnungszeiten im Vorfeld der Betreuung entweder direkt bei CrazyDog, per Telefon, per E-Mail oder im Internet unter www.crazydog-huta.de zu informieren. Die Vergütung findet nach erbrachter Leistung statt. CrazyDog hat allerdings jederzeit das Recht, ohne Angabe von Gründen, Vorkasse oder eine Anzahlung vom Kunden zu verlangen. Wird eine Anzahlung verlangt, ist diese binnen der angegebenen Zeit, zu überweisen oder in bar zu entrichten.
3. Untersuchungen und Krankheiten
Bei Abgabe des Hundes erfolgt eine rudimentäre Eingangsuntersuchung u.a. auf äußerliche Parasiten (z.B. Zecken / Flöhe) und augenscheinliche Verletzungen/Krankheiten durch das Personal. Die Mitarbeiter von CrazyDog sind keine Tierärzte, sie können Verletzungen und Krankheitsanzeichen übersehen oder falscheinschätzen. Das Personal von CrazyDog ist berechtigt, bei dringendem Verdacht auf eine mögliche Erkrankung des Tieres, auf Kosten des Tierhalters einen Tierarzt seiner Wahl zu beauftragen. Der Hundehalter willigt vorsorglich in sämtliche aus tierärztlicher Sicht notwendigen körperlichen Eingriffe seines Tieres durch den Tierarzt ausdrücklich ein. Der Hundehalter verpflichtet sich, durch CrazyDog ausgelegte Kosten für tierärztliche Behandlungen bei Abholung des Tieres zu erstatten. Das gilt insbesondere auch für Kosten von Impfmaßnahmen bzw. anderen vorbeugenden Behandlungen oder Maßnahmen entsprechend tierärztlichem Rat, die bei Auftreten von Krankheiten erforderlich erscheinen.
4. Betriebsgelände/ Hausordnung
Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände der Hundetagesstätte CrazyDog nur bis zum ausgeschilderten Empfangsbereich zu betreten. Die Hunde sind anzuleinen. Türen werden nur vom CrazyDog Personal geöffnet. Zutritt zum weiteren Betriebsgelände ist ohne Einverständnis oder Aufforderung des Personals nicht erlaubt und erfolgt in jedem Falle auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr und mit Rücksichtnahme auf andere Kunden und Personal. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Hund die Hundetagesstätte ruhig betritt. Übermäßiges Bellen und Jaulen, sowie extreme Aufregung führen zu Unruhe und Stress bei den bereits gebrachten Hunden. CrazyDog behält sich vor, bei mehrmaligen Aufkommen des Verhaltens den Hund vorübergehend oder dauerhaft aus der HuTa auszuschließen. Es besteht die Möglichkeit das Verhalten in einem Training abzubauen um dem Hund wieder die Möglichkeit zu geben, die Hundetagesstätte zu besuchen.
5. Gruppenhaltung
Auf die Vor- und Nachteile der Gruppenhaltung (Hündinnen und Rüden) wurde beim Kennenlerntermin hingewiesen. CrazyDog hat ausnahmslos die Möglichkeit, bei auftretender Unverträglichkeit des Hundes gegenüber den Artgenossen, diesen vorübergehend oder dauerhaft getrennt unterzubringen oder aus der HuTa auszuschließen.
6. Betreuungspreise
Der Hundehalter verpflichtet sich, dem im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen. Der Betreuungspreis wird im Voraus auf das Geschäftskonto überwiesen. Nicht genutzte Tage* werden auf den Folgemonat übertragen und gutgeschrieben wenn dieser rechtzeitig abgesagt wird (s. Pkt. 7 ) Gilt nur in Verbindung mit der Monatskarte, ausgenommen sind Abos.
Zusätzliche Leistungen, wie z.B. Notunterbringung, Verlängerung der Betreuungszeit oder Tierarztbesuche sind bei Abholung des Hundes in bar zu bezahlen.
10er Karten haben eine Gültigkeit von 5 Wochen, danach verfallen nicht genutzte Tage.
* Gültigkeit 1 Monat.
7. Rücktrittsrecht und Stornierungsgebühren
Dem Hundehalter steht ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis 24 Stunden vor der angemeldeten Betreuung zu. Danach wird eine Stornierungsgebühr gemäß der aktuellen Preisliste berechnet.
8. Haftungsausschluss und -beschränkung, Freistellung
a. Die Haftung für Schäden am Tier wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf Vorsatz oder grobfahrlässigem Verhalten von CrazyDog beruht.
b. Für mitgebrachte Gegenstände (Spielzeug, Hundekörbchen etc.) übernimmt CrazyDog keine Haftung.
c. Bei einer Krankheit des Hundes wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen, wenn CrazyDog die erforderlich scheinenden Maßnahmen, insbesondere durch tierärztliche Behandlung, nach Erkennbarkeit der Krankheitssymptome eingeleitet und entsprechend dem tierärztlichem Rat ausgeführt hat.
d. Insgesamt wird Haftung für Schäden des Hundes der Höhe nach beschränkt auf den Verkehrswert des Tieres vor Schadenseintritt.
e. Der Halter stellt CrazyDog von Ansprüchen Dritter, die durch den untergebrachten Hund verursacht werden, frei.
f. Bei Schäden, die durch den Gast-Hund beim Aufenthalt bei CrazyDog, gegenüber anderen Hunden, Personen oder Sachgegenständen entstehen, haftet der Hundehalter oder dessen Haftpflichtversicherung. Versicherungsschäden werden grundsätzlich (ohne Ausnahme) beim Abholen des Hundes in bar mit dem Hundehalter, nach Erstellung einer Rechnung durch CrazyDog, abgerechnet.
9. Kündigung / Rücktritt / Aufrechnung
CrazyDog kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen, wenn das Verhalten des Hundes keine Gruppenhaltung mehr zulässt oder der Hundehalter seinen Vertragspflichten nicht nachkommt. CrazyDog kann wegen Erkrankung vom Betreiber, deren Mitarbeiter sowie höherer Gewalt die Aufnahme in die Betreuung absagen oder verschieben. In diesen Fällen werden bereits bezahlte Gebühren entsprechend der bereits erfolgten Leistungen anteilig bzw. in voller Höhe erstattet. Weitergehende
Ansprüche gegen CrazyDog sind ausgeschlossen. Der Hundehalter kann gegenüber CrazyDog nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Minderungs- oder Zurückhaltungsrecht ausüben.
*Die Kündigungsfrist für Abo`s beträgt 1 Monat und muss rechtzeitig in Schriftform oder per Mail bei CrazyDog eingehen.
Der/die Kunde/in kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dies hat schriftlich per Post oder per E-Mail zu erfolgen an:
Crazy Dog Hundezentrum
Tachbacher Str. 7
98660 Themar
Email: info@crazydog-huta.de
10. Hinweis für nicht kastrierte oder nicht sterilisierte Hündinnen / Ableben des Tieres
CrazyDog praktiziert Gruppenhaltung. Läufige Hündinnen kann CrazyDog mit Rücksicht auf die anderen Hunde keinesfalls aufnehmen, da dies selbst für kastrierte Rüden zu einer unerträglichen Situation führt. Der Hundehalter stellt daher unbedingt sicher, dass die Hündin während des geplanten Aufenthaltes nicht läufig werden kann. Sollte dies dennoch passieren, muss die Hündin (auch im Interesse der Hündin) unverzüglich abgeholt werden, gegebenenfalls durch eine zuvor vom Hundehalter bestimmten Person. Sollte dies nicht geschehen, behält sich CrazyDog das Recht vor, den Hund gegen eine Gebühr von 80,00 € täglich außerhalb des Geländes von CrazyDog unterzubringen, die Kosten für den gebuchten Zeitraum bei CrazyDog kommen ebenfalls noch dazu. Nicht kastrierte Rüden können nicht aufgenommen werden. ( Ausnahme hier ist, wenn der Hunde noch in der Wachstums,- und Entwicklungsphase ist. )
Im Falle des Ablebens des Hundes wird CrazyDog versuchen den Hundehalter umgehend zu informieren und weitere Maßnahmen abzustimmen. Die Verwahrung des toten Tieres wird nicht geschuldet und muss vom Hundehalter oder einem für diesen Sachverhalt Bevollmächtigen übernommen werden. Kosten für die Verwahrung trägt der Hundehalter.
11. Übertragung der Bild- und Tonrechte
CrazyDog darf alle produzierten Aufnahmen ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden. Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die CrazyDog Hundetagesstätte als auch zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden -gleich zu welchem Zweck. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung. Die Zustimmung zur Datenschutzerklärung ist jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerruflich.
12. Schlussbestimmungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von CrazyDog.
Dem Kunden ist bekannt, dass CrazyDog die personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um die vereinbarte Dienstleistung zu erbringen, erheben, verarbeiten, speichern und nutzen darf. Diese werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt
Allgemeine Geschäftsbedingungen CrazyDog Hundeschule
1.Teilnahme
- Bei CrazyDog Hundeschule können nur Hunde teilnehmen, die über einen gültigen Impfschutz sowie eine ausreichende und gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund frei ist von ansteckenden Krankheiten ist. Dies Bestätigt der Kunde durch seine Unterschrift auf dem Auftrag.
- Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder Unterrichtsstunde dem / der Trainerin über aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes zu informieren.
- Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Gruppe besteht nicht. CrazyDog behält sich das Recht vor, Teilnehmer/Hunde aus triftigen Gründen von Unterrichtsstunden auszuschließen. Des Weiteren behält sich das Unternehmen vor, Unterrichtsstunden – etwa Einzelstunden, sowie Kurse nach eigenem Ermessen abzusagen oder abzubrechen. In diesem Fall wird die Teilnahme an einer anderen Stunde ermöglicht. Wenn dieses nicht möglich ist kann die Gebühr für bereits bezahlte Stunden anteilig zurückerstattet werden. Weitere Schadensersatzansprüche gegen CrazyDog bestehen nicht.
- Die Unterrichtsstunden finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt – es sei denn, sie werden aufgrund unzumutbarer Wetterbedingungen durch CrazyDog abgesagt. In diesem Fall werden die Unterrichtsstunden nachgeholt.
- Verspätungen des Kunden zu Unterrichtsstunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
- Termine müssen rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vorher, abgesagt werden, geschieht dies nicht, wird ein Unkostenbeitrag von 25€ berechnet.
2. Bezahlung
Die Gebühr für die Teilnahme an Kursen, Einzelstunden, Hausbesuche und sonstigen Veranstaltungen sind im Vorfeld in Bar oder auf unser Geschäftskonto zu überweisen.
3. Rücktritt / Kündigungsfrist
Bei Rücktritt nach erfolgter schriftlicher, mündlicher oder telefonischer Kontaktaufnahme – betreffend des Gruppetrainings, – bei Nichtteilnahme oder vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Ausbildung durch den Teilnehmer – aus welchen Gründen auch immer – werden grundsätzlich keine Gebühren rückerstattet.
Einzeltermine gelten bei verbindlicher Zusage des Kunden in Form telefonischer/mündlicher/schriftlicher (Mail) Vereinbarung als verbindliche Absprache. Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins durch den Teilnehmer muss mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Geschieht dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde bzw. der Kurs in vollem Umfang angerechnet und in Rechnung gestellt.
Bei Nichtzustandekommen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs zu einem festgelegten Starttermin, kann der Kurs durch den Veranstalter kurzfristig abgesagt werden. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurückerstattet.
4. Haftung
Jeder Teilnehmer ist für seinen Hund verantwortlich und ist haftbar für alle Schäden/Verletzungen, die während des gesamten Aufenthaltes in der Hundeschule CrazyDog -nicht nur während des Kurses, sondern auch bei Begrüßung/Verabschiedung vom/zum Kurs und in Pausen- durch seinen Hund entstehen. Gleiches gilt auch für den Teilnehmer. Die Hundeschule CrazyDog haftet nicht für Schäden/Verletzungen, die durch mitgeführte Tiere entstehen sowie Schäden an den mitgeführten Tieren und den Diebstahl/Verlust der Tiere. Weiterhin besteht keine Haftung der Hundeschule CrazyDog für Personen- und Sachschäden sowie Diebstahl/Verlust während des Aufenthaltes in der Hundeschule. Die Teilnehmer dürfen von Personen begleitet werden, müssen aber über die Haftungsausschlüsse informiert werden (eigenes Risiko). Begleitende Kinder/Jugendliche sind von den Eltern zu beaufsichtigen. Die Hundeschule CrazyDog übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. Jede Teilnahme, jeder Besuch, jede Übung der teilnehmenden Personen und Tiere an den Unterrichts-, Spiel- und/oder Beratungsstunden sowie Seminare erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko. Sofern es für die Ausbildung notwendig ist, darf der Hund auch auf dem gesamten HuTa – Gelände von der Leine gelassen werden. Darauf wird jedoch ausdrücklich hingewiesen. Die Hundeschule kann nur empfehlen den Hund für die eine oder andere Übung frei zu lassen. Der Halter handelt eigenverantwortlich und trägt selbst das Risiko einer etwaigen Ordnungsstrafe.
5. Sonstiges
CrazyDog Hundeschule übernimmt keine Erfolgsgarantie, der im Rahmen des Unterrichts vermittelnden Inhalte. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg in erster Linie vom Teilnehmer und von dem teilnehmenden Hund abhängig ist.